Ziel
2.
Um das Ziel zu erreichen, erfordert dieser Standard auch eine Erläuterung des allgemeinen Ansatzes, den das Unternehmen verfolgt, um alle wesentlichen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft in Bezug auf die folgenden sozialen Faktoren oder Aspekte, einschließlich der Menschenrechte, zu ermitteln und anzugehen:
Arbeitsbedingungen, einschließlich Folgendem:
sichere Beschäftigung,
Arbeitszeit,
angemessene Entlohnung,
sozialer Dialog,
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung,
Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Belegschaft des Unternehmens,
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und
Gesundheit und Sicherheit.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, einschließlich Folgendem:
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit,
Schulungen und Kompetenzentwicklung,
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und
Vielfalt.
sonstige arbeitsbezogene Rechte, unter anderem in Bezug auf
Kinderarbeit,
Zwangsarbeit,
angemessene Unterbringung und
Privatsphäre.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287