ESRS S1 12.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12.
Gemäß ESRS 2 SBM-2 gibt das Unternehmen an, wie die Interessen, Standpunkte und Rechte seiner eigenen Arbeitskräfte, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einbezogen werden. Die Arbeitskräfte des Unternehmens stellen eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287