ESRS E5 AR 30.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
AR 30.
Bei den für seine Sektoren oder Tätigkeiten relevanten Abfallströmen kann das Unternehmen die Abfallbeschreibungen des Europäischen Abfallkatalogs berücksichtigen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285