ESRS E5 AR 30.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse

AR 30.

Bei den für seine Sektoren oder Tätigkeiten relevanten Abfallströmen kann das Unternehmen die Abfallbeschreibungen des Europäischen Abfallkatalogs berücksichtigen.

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NAAAJ-58285