ESRS E5 AR 26.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse

AR 26.

Die gemäß Absatz 35 anzugebenden Informationen über Produkte und Materialien beziehen sich auf alle Materialien und Produkte, die aus dem Produktionsverfahren des Unternehmens stammen und die ein Unternehmen in Verkehr bringt (einschließlich Verpackungen).

Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285