ESRS E5 AR 23.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
AR 23.
Der Nenner des nach Absatz 31 Buchstaben b und c vorgeschriebenen prozentualen Indikators ist das Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Materialien.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285