ESRS E5 AR 23.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse

AR 23.

Der Nenner des nach Absatz 31 Buchstaben b und c vorgeschriebenen prozentualen Indikators ist das Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Materialien.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285