ESRS E5 AR 22.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
AR 22.
Unternehmen, für die die in Absatz 31 genannten Bestimmungen zutreffen, können außerdem für Transparenz in Bezug auf die Materialien sorgen, die aus Nebenprodukten/Abfallströmen stammen (z. B. Reste eines Materials, das zuvor nicht in einem Produkt enthalten war).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285