ESRS E5 AR 19.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 19.
Die Ziele können die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und/oder seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette abdecken.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285