ESRS E5 AR 16.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 16.
Bei der Bereitstellung von Informationen über Ziele gemäß Absatz 24 hat das Unternehmen die Produktionsphase, die Nutzungsphase und das Ende der Lebensdauer von Produkten und Materialien zu berücksichtigen.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285