ESRS E5 AR 15.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

AR 15.

Bei der Bereitstellung von Informationen über die Ziele räumt das Unternehmen Zielen in absoluten Zahlen Vorrang ein.

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NAAAJ-58285