ESRS E5 AR 15.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 15.
Bei der Bereitstellung von Informationen über die Ziele räumt das Unternehmen Zielen in absoluten Zahlen Vorrang ein.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285