ESRS E5 42.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Abfälle

Angabepflicht E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

42.

Die nach Absatz 41 erforderlichen Informationen ergänzen die nach ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe d erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens im Berichtszeitraum. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:

  1. hinsichtlich erwarteter finanzieller Effekte durch wesentliche Risiken aufgrund von wesentlichen Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ein Verständnis dafür, wie diese Risiken kurz-, mittel- und langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens haben (oder ob ein solcher Einfluss wahrscheinlich ist), und

  2. erwartete finanzielle Effekte aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

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NAAAJ-58285