Ziel
3.
Der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ bezeichnet ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie. Ziel ist es, den Wert der technischen und biologischen Ressourcen, Produkte und Materialien zu maximieren und zu erhalten, indem ein System geschaffen wird, das die Haltbarkeit, die optimale Nutzung oder die Wiederverwendung, die Aufbereitung, die Wiederaufarbeitung, das Recycling und den Nährstoffkreislauf ermöglicht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285