ESRS E5 24.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

24.

Gemäß Absatz 21 ist anzugeben, ob und wie sich die Ziele des Unternehmens auf Ressourcenzuflüsse und -abflüsse, einschließlich Abfällen, Produkten und Materialien, beziehen, und insbesondere auf:

  1. die Ausweitung des kreislauforientierten Produktdesigns (z. B. für Haltbarkeit, Demontage, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit usw.),

  2. die Erhöhung der kreislauforientierten Materialnutzungsrate,

  3. die Minimierung von Primärrohstoffen,

  4. die nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (im Einklang mit dem Kaskadenprinzip),

  5. die Abfallbewirtschaftung, einschließlich der Vorbereitung auf eine ordnungsgemäße Behandlung, und

  6. sonstige Aspekte im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung oder der Kreislaufwirtschaft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285