ESRS E5 19.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

19.

Die Beschreibung der Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgt nach den Grundsätzen, die im ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte festgelegt sind.

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NAAAJ-58285