ESRS E5 18.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

18.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen und geplant wurden, um die Vorgaben und Ziele der Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

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NAAAJ-58285