ESRS E5 18.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
18.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen und geplant wurden, um die Vorgaben und Ziele der Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
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NAAAJ-58285