ESRS E4 AR 35.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

AR 35.

Das Unternehmen kann beispielsweise Veränderungen der Bodenbedeckung angeben, d. h. die physische Darstellung der Faktoren „Lebensraumveränderung“ und „industrielle und häusliche Tätigkeiten“, d. h. die vom Menschen verursachte oder natürliche Veränderung der physischen Eigenschaften der Erdoberfläche an einem bestimmten Ort.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284