ESRS E4 AR 35.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 35.
Das Unternehmen kann beispielsweise Veränderungen der Bodenbedeckung angeben, d. h. die physische Darstellung der Faktoren „Lebensraumveränderung” und „industrielle und häusliche Tätigkeiten”, d. h. die vom Menschen verursachte oder natürliche Veränderung der physischen Eigenschaften der Erdoberfläche an einem bestimmten Ort.
Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284