ESRS E4 AR 34.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

AR 34.

Das Unternehmen kann Angaben in Flächeneinheiten (z. B. m2 oder ha) über die Flächennutzung unter Verwendung der Leitlinien des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) machen: [1]

  1. gesamter Flächenverbrauch,

  2. gesamte versiegelte Fläche,

  3. gesamte naturnahe Fläche am Standort und

  4. gesamte naturnahe Fläche abseits des Standorts.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284

1Amtl. Anm.: Gemäß dem Vorschlag der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl L 325 vom , S. 18).