Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 34.
Das Unternehmen kann Angaben in Flächeneinheiten (z. B. m2 oder ha) über die Flächennutzung unter Verwendung der Leitlinien des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) machen: [1]
gesamter Flächenverbrauch,
gesamte versiegelte Fläche,
gesamte naturnahe Fläche am Standort und
gesamte naturnahe Fläche abseits des Standorts.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284
1Amtl. Anm.: Gemäß dem Vorschlag der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl L 325 vom , S. 18).