ESRS E4 AR 32.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 32.
In Bezug auf die Einbringung invasiver gebietsfremder Arten kann das Unternehmen die Pfade und die Anzahl der invasiven gebietsfremden Arten sowie die Ausdehnung der von solchen Arten besiedelten Fläche angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284