Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 29.
Entspricht ein Parameter einem Ziel, so ist der Ausgangswert für beides anzugleichen. Der Ausgangswert für die biologische Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil des Managementprozesses in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Der Ausgangswert ist für die Folgenabschätzung und die Managementplanung sowie für die Überwachung und das adaptive Management erforderlich.
Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284