ESRS E4 AR 27.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

AR 27.

Bei der Erstellung der nach dieser Angabepflicht erforderlichen Informationen hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen und kann Folgendes beschreiben:

  1. die verwendeten Methoden und Parameter sowie eine Erläuterung der Gründe für die Auswahl dieser Methoden und Parameter sowie ihrer Annahmen, Grenzen und Unsicherheiten und etwaiger Änderungen der Methoden im Laufe der Zeit und die Gründe dafür,

  2. den Umfang der Parameter und Methoden, zum Beispiel:

    1. Unternehmen, Standort, Marke, Rohstoff, Unternehmenseinheit, Tätigkeit,

    2. abgedeckte Aspekte (gemäß Abschnitt AR 4),

  3. die Biodiversitätskomponenten der Parameter: artenspezifische, ökosystemspezifische,

  4. die von der Methodik abgedeckten geografischen Angaben und eine Erläuterung, warum relevante geografische Angaben nicht berücksichtigt wurden,

  5. inwiefern ökologische Schwellenwerte (z. B. die Integrität der Biosphäre und Landsystemwandel, die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten) und Aufteilungen in die Parameter einbezogen werden,

  6. Häufigkeit der Überwachung, überwachte Schlüsselparameter, Ausgangszustand/Ausgangswert und Basisjahr/- zeitraum sowie der Bezugszeitraum,

  7. ob sich diese Parameter auf Primärdaten, Sekundärdaten, modellierte Daten oder eine Experteneinschätzung oder eine Mischung dieser Daten stützen,

  8. die Angabe welche Maßnahmen anhand der Parameter gemessen und überwacht werden und wie sie mit der Erreichung der Ziele zusammenhängen,

  9. ob Parameter verpflichtend (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind. Sind sie verpflichtend, kann das Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben; sind sie freiwillig, kann das Unternehmen sich auf die verwendeten freiwilligen Normen oder Verfahren beziehen, und

  10. ob die Parameter auf den Erwartungen oder Empfehlungen relevanter und verlässlicher nationaler, europäischer oder zwischenstaatlicher Leitlinien, Strategien, Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) oder der IPBES beruhen oder diesen entsprechen.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284