Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 26.
Messbare Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen können wie folgt ausgedrückt werden:
Größe und Lage aller geschützten oder wiederhergestellten Lebensraumflächen, ob sie direkt oder indirekt vom Unternehmen kontrolliert werden und ob der Erfolg der Wiederherstellungsmaßnahme von unabhängigen externen Sachverständigen bestätigt wurde oder wird,
neu geschaffene Flächen (Umgebungen, in denen Bewirtschaftungsinitiativen durchgeführt werden, um einen Lebensraum an einem Standort zu schaffen, an dem dieser ursprünglich nicht existierte) oder
Anzahl oder Prozentsatz der Projekte/Standorte, deren ökologische Integrität verbessert wurde (z. B. Einrichtung von Fischtreppen, Wildtierkorridore).
Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284