ESRS E4 AR 25.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 25.

Die Ziele in Bezug auf die in Abschnitt AR dieses Standards aufgeführten potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte können wie folgt in einer Tabelle dargestellt werden:


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Art des Ziels entsprechend des Nachhaltigkeitsaspekts
Bezugswert und Basisjahr
Zielwert und geografischer Geltungsbereich
Verbundene Politik oder gegebenenfalls Rechtsvorschriften
2025
2030
Bis 2050
 
 
 
 
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284