ESRS E4 AR 25.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 25.

Die Ziele in Bezug auf die in Abschnitt AR 4 dieses Standards aufgeführten potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte können wie folgt in einer Tabelle dargestellt werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art des Ziels entsprechend des Nachhaltigkeitsaspekts
Bezugswert und Basisjahr
Zielwert und geografischer Geltungsbereich
Verbundene Politik oder gegebenenfalls Rechtsvorschriften
2025
2030
Bis 2050
 
 
 
 
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284