ESRS E4 AR 25.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 25.
Die Ziele in Bezug auf die in Abschnitt AR 4 dieses Standards aufgeführten potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte können wie folgt in einer Tabelle dargestellt werden:
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Art des Ziels
entsprechend des Nachhaltigkeitsaspekts | Bezugswert und Basisjahr | Zielwert und geografischer Geltungsbereich | Verbundene Politik oder
gegebenenfalls Rechtsvorschriften | ||
2025 | 2030 | Bis 2050 | |||
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284