ESRS E4 AR 23.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 23.

Bei der Angabe der nach Absatz 29 erforderlichen Informationen für die Zwecke der Festlegung von Zielen hat das Unternehmen die Notwendigkeit einer informierten und freiwilligen Zustimmung einheimischer und indigener Völker, die Notwendigkeit angemessener Konsultationen und die Notwendigkeit, die Entscheidungen dieser Gemeinschaften zu achten, zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284