ESRS E4 AR 20.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 20.

In Bezug auf die wichtigsten Maßnahmen kann das Unternehmen Folgendes angeben:

  1. eine Liste der wichtigsten beteiligten Interessenträger (z. B. Wettbewerber, Lieferanten, Einzelhändler, andere Geschäftspartner, betroffene Gemeinschaften und Behörden, staatliche Stellen) und wie sie beteiligt sind, unter Angabe der wichtigsten Interessenträger, die von den Maßnahmen negativ oder positiv betroffen sind und wie sie betroffen sind, einschließlich der Auswirkungen oder Vorteile für betroffene Gemeinschaften, Kleinbauern, indigene Völker oder andere schutzbedürftige Gruppen,

  2. gegebenenfalls eine Erläuterung der Notwendigkeit angemessener Konsultationen und der Notwendigkeit, die Entscheidungen der betroffenen Gemeinschaften zu respektieren,

  3. eine kurze Bewertung, ob die wichtigsten Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben können,

  4. eine Erläuterung, ob die wichtige Maßnahme eine einmalige Initiative oder systematische Praxis sein soll,

  5. eine Erläuterung, ob der zentrale Aktionsplan nur von dem Unternehmen unter Einsatz der Mittel des Unternehmens durchgeführt wird oder ob er Teil einer umfassenderen Initiative ist, zu der das Unternehmen in erheblichem Maße beiträgt. Ist der zentrale Aktionsplan Teil einer umfassenderen Initiative, kann das Unternehmen weitere Informationen über das Projekt, seine Sponsoren und andere Teilnehmer bereitstellen,

  6. eine Beschreibung, wie es zu systemweiten Veränderungen beitragen soll, insbesondere zu den Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen, z. B. technologische, wirtschaftliche, institutionelle und soziale Faktoren und Veränderungen der zugrunde liegenden Werte und Verhaltensweisen.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284