Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 18.
Das Unternehmen kann erhebliche Geldbeträge von CapEx und OpEx, die für die Durchführung der ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen erforderlich sind, Folgendem zuordnen:
den relevanten Posten oder Anhangangaben im Abschluss,
den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission und
gegebenenfalls dem CapEx-Plan gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission.
Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284