ESRS E4 AR 14.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 14.
Bei der Angabe von Strategien im Zusammenhang mit den sozialen Folgen der Abhängigkeiten und Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen gemäß Artikel 23 Buchstabe f kann sich das Unternehmen insbesondere auf das Nagoya-Protokoll und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) beziehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284