ESRS E4 AR 14.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-2 – Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 14.

Bei der Angabe von Strategien im Zusammenhang mit den sozialen Folgen der Abhängigkeiten und Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen gemäß Artikel 23 Buchstabe f kann sich das Unternehmen insbesondere auf das Nagoya-Protokoll und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) beziehen.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284