Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 12.
Das Unternehmen kann auch Angaben dazu machen, wie sich die Strategie auf die Produktion, die Beschaffung oder den Verbrauch von Rohstoffen bezieht und insbesondere, wie sie
die Beschaffung von Lieferanten beschränkt, die nicht nachweisen können, dass sie nicht zu einer wesentlichen Beschädigung von Schutzgebieten oder Biodiversitäts-Schwerpunktgebieten beitragen (z. B. durch Zertifizierung),
sich auf anerkannte Standards oder Zertifikate von Dritten unter Aufsicht von Regulierungsbehörden bezieht und
mit Rohstoffen umgeht, die aus Ökosystemen stammen, die bewirtschaftet werden, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern, was durch eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen Vielfalt und den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachzuweisen ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284