ESRS E4 AR 10.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 10.
Das Unternehmen kann die nachstehenden Tabellen berücksichtigen, um seine Bewertung der Wesentlichkeit von wesentlichen Standorten gemäß Abschnitt AR 7 zu vereinfachen:
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Ökosystemdienstleistung … | Tatsächliche oder potenzielle Abhängigkeiten | |
… | Veränderung der Funktionalität | Finanzielle
Verluste |
… | Begrenzt, mäßig oder erheblich | Begrenzt,
mäßig oder erheblich |
… | … | … |
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Standort | Bedrohte Arten, Schutzgebiete,
Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete | Tatsächliche
oder potenzielle Auswirkungen | |||
… | … | Häufigkeit des Auftretens | Geschwindigkeit der Auswirkung | Schwere der Auswirkung | Abhilfepotenzial |
… | … | Hoch, mittel oder gering | <1 Jahr oder 1 bis 3 Jahre oder >3 Jahre | Hoch, mittel oder gering | Hoch, mittel
oder gering |
… | … | … | … | … | … |
In Bezug auf Abschnitt AR 7 Buchstabe e kann das Unternehmen die Verwendung der nachstehenden Tabelle in Erwägung ziehen:
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Wo werden die Rohstoffe erzeugt oder woher werden sie bezogen? | Absolutes Gewicht der Rohstoffe (und prozentualer Anteil des
Rohstoffgewichts) |
In/aus Gebieten mit Arten gemäß der Roten Liste gefährdeter Arten
der Weltnaturschutzunion IUCN, der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie oder
einer nationalen Liste bedrohter Arten | … |
in/aus offiziell als Schutzgebiete anerkannten Gebieten | … |
in/aus anderen Biodiversitäts-Schwerpunktgebieten | … |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284