ESRS E4 9.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

9.

Die sich daraus ergebenden Angaben werden zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben vorgelegt, mit Ausnahme des ESRS 2 SBM-3, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284