ESRS E4 9.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
9.
Die sich daraus ergebenden Angaben werden zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben vorgelegt, mit Ausnahme des ESRS 2 SBM-3, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284