ESRS E4 9.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
9.
Die sich daraus ergebenden Angaben werden zusammen mit den nach dem ESRS 2 vorgeschriebenen Angaben vorgelegt, mit Ausnahme des ESRS 2 SBM-3, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben zusammen mit den themenbezogenen Angaben zu übermitteln.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284