ESRS E4 37.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

37.

Bei den in den Absätzen 38 bis 41 genannten Datenpunkten berücksichtigt das Unternehmen seine eigenen Tätigkeiten.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284