ESRS E4 37.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
37.
Bei den in den Absätzen 38 bis 41 genannten Datenpunkten berücksichtigt das Unternehmen seine eigenen Tätigkeiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284