ESRS E4 36.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
36.
Hat das Unternehmen wesentliche Auswirkungen in Bezug auf Landnutzungsänderungen oder Auswirkungen auf die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen ermittelt, kann es auch seine Landnutzung auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284