ESRS E4 34.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

34.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen zu vermitteln, die bei der Bewertung der Wesentlichkeit als wesentlich für Veränderungen von biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt wurden.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284