ESRS E4 34.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
34.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen zu vermitteln, die bei der Bewertung der Wesentlichkeit als wesentlich für Veränderungen von biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284