ESRS E4 34.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

34.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen zu vermitteln, die bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich für Veränderungen von biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt wurden.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284