ESRS E4 27.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

27.

Die Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen und Mittel erfolgt nach den verpflichtenden Inhalten, die im ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte festgelegt sind.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284