ESRS E4 26.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
26.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen und geplant wurden, um maßgeblich dazu beizutragen, die Zielsetzungen und Einzelziele der Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen zu erreichen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284