Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
23.
Zusätzlich zu den Bestimmungen des ESRS 2 MDR-P erläutert das Unternehmen, ob und wie seine Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
sich auf die in ESRS E4 AR 4 genannten Aspekte beziehen,
sich auf seine wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen beziehen,
sich auf wesentliche Abhängigkeiten und wesentliche physische Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen beziehen,
die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und Rohstoffen mit wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme innerhalb der Wertschöpfungskette unterstützen,
die Produktion, die Beschaffung oder den Verbrauch aus Ökosystemen berücksichtigen, die bewirtschaftet werden, um die Bedingungen für die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu verbessern, was durch eine regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Zustand der biologischen Vielfalt und den Gewinn oder Verlust an biologischer Vielfalt nachzuweisen ist, und
die sozialen Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen einbeziehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284