Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
17.
Das Unternehmen beschreibt sein Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen. Die Beschreibung des Verfahrens umfasst Angaben dazu, ob und wie das Unternehmen
die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme an seinen eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet hat, einschließlich der verwendeten Bewertungskriterien,
Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen und deren Leistungen an seinen eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet hat, einschließlich der verwendeten Bewertungskriterien, und ob bei dieser Bewertung Ökosystemdienstleistungen berücksichtigt wurden, die von Störungen betroffen sind oder wahrscheinlich sein werden,
Übergangsrisiken und physische Risiken sowie Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt und bewertet hat, einschließlich der verwendeten Bewertungskriterien auf der Grundlage seiner Auswirkungen und Abhängigkeiten,
systemische Risiken berücksichtigt hat,
Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosystemen durchgeführt hat; dabei gilt insbesondere Folgendes:
Wenn ein Standort oder die Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme hat, muss das Unternehmen die spezifischen Standorte oder die Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften ermitteln,
wenn davon auszugehen ist, dass es zu Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften kommt, muss das Unternehmen angeben, wie diese Gemeinschaften in die Bewertung der Wesentlichkeit einbezogen wurden, und
in Bezug auf die Auswirkungen seiner eigenen Tätigkeiten auf Ökosystemdienstleistungen, die für betroffene Gemeinschaften von Bedeutung sind, gibt das Unternehmen an, wie negative Auswirkungen vermieden werden können. Falls diese Auswirkungen unvermeidbar sind, kann das Unternehmen seine Pläne zur Minimierung dieser Auswirkungen und zur Umsetzung von Abhilfemaßnahmen angeben, um den Wert und die Funktionalität vorrangiger Leistungen aufrechtzuerhalten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284