Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Strategie
Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
15.
Das Unternehmen kann seinen Übergangsplan angeben, um sein Geschäftsmodell und seine Strategie mit der Vision des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und seinen einschlägigen Zielen und Vorgaben, mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und mit der Achtung der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten im Zusammenhang mit der Integrität der Biosphäre und dem Landsystemwandel in Einklang zu bringen und letztlich zu erreichen.
Fundstelle(n):
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DAAAJ-58284