ESRS E4 13.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

13.

Das Unternehmen beschreibt die Resilienz seiner Strategie und seines Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Die Beschreibung umfasst Folgendes:

  1. eine Bewertung der Resilienz des derzeitigen Geschäftsmodells und der Strategie gegenüber physischen Risiken, Übergangsrisiken und systemischen Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen,

  2. den Umfang der Resilienzanalyse in Bezug auf die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie in Bezug auf die in dieser Analyse berücksichtigten Risiken,

  3. die wichtigsten Annahmen,

  4. die verwendeten Zeithorizonte,

  5. die Ergebnisse der Resilienzanalyse und

  6. die Einbeziehung der Interessenträger, gegebenenfalls einschließlich von Personen mit indigenem und einheimischem Wissen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284