ESRS E4 11.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

11.

Das Unternehmen hat anzugeben, inwiefern sich seine Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen aus der Anpassung seiner Strategie und seines Geschäftsmodells ergeben und diese auslösen.

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DAAAJ-58284