Ziel
1.
Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, Folgendes zu verstehen:
welchen Einfluss das Unternehmen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme in Form wesentlicher positiver und negativer tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen hat, einschließlich des Ausmaßes, in dem es zu den Ursachen für den Verlust und die Schädigung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen beiträgt,
alle ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung wesentlicher tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen sowie die Ergebnisse dieser Maßnahmen, und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und
die Pläne und die Fähigkeiten des Unternehmens, seine Strategie und sein Geschäftsmodell im Einklang mit Folgendem anzupassen:
der Einhaltung der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten im Zusammenhang mit der Integrität der Biosphäre und dem Landsystemwandel,
der Vision des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und seine einschlägigen Ziele und Vorgaben,
den relevanten Aspekten der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 [1],
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 92/43/EWG des Rates (EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien) [2] und
Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie) [3],
Art, Typ und Umfang der wesentlichen Risiken, Abhängigkeiten und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen damit umgeht, und
die finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme ergeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284
1Amtl. Anm.: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final).
2Amtl. Anm.: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl L 20 vom , S. 7) und Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl L 206 vom , S. 7).
3Amtl. Anm.: Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl L 164 vom , S. 19).