ESRS E2 AR 33.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Hintergrundinformationen
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AR 33.
Das Unternehmen kann eine Bewertung seiner verbundenen kurz-, mittel- und langfristig risikobehafteten Produkte und Dienstleistungen vorlegen, in der erläutert wird, wie diese definiert werden, wie die finanziellen Beträge geschätzt werden und welche kritischen Annahmen zugrunde gelegt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282