Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Hintergrundinformationen
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AR 31.
Die Betriebs- und Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Vorfällen und Ablagerungen können beispielsweise Folgendes umfassen:
die Kosten für die Beseitigung und Sanierung der jeweiligen Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, einschließlich des Umweltschutzes,
Schadensausgleichskosten, einschließlich der Zahlung von Geldbußen und Sanktionen, die von Regulierungsbehörden oder staatlichen Behörden verhängt werden.
Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282