ESRS E2 AR 27.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Methoden
AR 27.
Hinsichtlich der Angabe der Methoden gemäß Absatz 30 berücksichtigt das Unternehmen,
ob die Überwachung im Einklang mit den EU-BREF-Standards oder anderen einschlägigen Referenzwerten erfolgt und
ob und wie die Kalibrierungsprüfungen der AMS und die Überprüfung der regelmäßigen Messungen durch unabhängige Labors durchgeführt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282