ESRS E2 AR 26.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Methoden

AR 26.

Bei der Bereitstellung von Informationen über Schadstoffe hat das Unternehmen Quantifizierungsansätze in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:

  1. direkte Messungen von Emissionen, Abflüssen oder sonstigen Verschmutzungen mithilfe anerkannter Systeme zur kontinuierlichen Überwachung (z. B. automatische Messsysteme (AMS)),

  2. regelmäßige Messungen,

  3. Berechnung auf der Grundlage standortspezifischer Daten,

  4. Berechnung auf der Grundlage veröffentlichter Verschmutzungsfaktoren und

  5. Schätzungen.

Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282