ESRS E2 AR 22.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
AR 22.
Die nach dieser Angabepflicht erforderlichen Informationen werden auf der Ebene des berichtenden Unternehmens bereitgestellt. Das Unternehmen kann jedoch eine zusätzliche Aufschlüsselung mit Informationen auf Standortebene oder eine Aufschlüsselung seiner Emissionen nach Quellen, Sektoren oder geografischen Gebieten angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282