Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AR 12.
Bei der Angabe der Informationen gemäß Absatz 12 kann das Unternehmen Hintergrundinformationen über die Zusammenhänge zwischen den von ihm umgesetzten Konzepten und der Art und Weise aufnehmen, wie sie zum EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ beitragen können, z. B. Informationen darüber, wie
es von den Zielen und Maßnahmen des EU-Aktionsplans und der Überarbeitung bestehender Richtlinien (z. B. der Industrieemissionsrichtlinie) betroffen ist oder sein könnte,
es beabsichtigt, seinen Umweltfußabdruck zu verringern, um zu diesen Zielen beizutragen.
Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282