ESRS E2 40.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

40.

Die gemäß Absatz 39 Buchstabe a bereitgestellten Informationen umfassen

  1. den Anteil der Nettoumsatzerlöse aus Produkten und Dienstleistungen, bei denen es sich um besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe handelt oder in denen solche Stoffe enthalten sind,

  2. die Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Ablagerungen getätigt wurden,

  3. die Bestimmungen der Kosten für Umweltschutz und Abhilfemaßnahmen, z. B. für die Sanierung verunreinigter Standorte, die Rekultivierung von Deponien, die Beseitigung von Umweltverschmutzungen an bestehenden Produktions- oder Lagerstandorten und ähnliche Maßnahmen.

Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282