ESRS E2 30.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
30.
Das Unternehmen beschreibt den Kontext seiner Angaben und erläutert
die Veränderungen im Laufe der Zeit,
die Messmethoden und
das/die Verfahren zur Erhebung von Daten für die Buchführung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, einschließlich der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282