ESRS E2 30.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

30.

Das Unternehmen beschreibt den Kontext seiner Angaben und erläutert

  1. die Veränderungen im Laufe der Zeit,

  2. die Messmethoden und

  3. das/die Verfahren zur Erhebung von Daten für die Buchführung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, einschließlich der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282