Suchen
ESRS E2 27.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

27.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis in Bezug auf die Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden, die das Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten erzeugt, sowie auf seine Erzeugung und Verwendung von Mikroplastik zu vermitteln.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden