Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
23.
Im Rahmen der gemäß Absatz 20 erforderlichen Angabe ist darzulegen, ob und inwiefern sich die Ziele des Unternehmens auf die Vermeidung und Verminderung von Folgendem beziehen:
Luftschadstoffe und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte,
Emissionen ins Wasser und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte,
Verschmutzung des Bodens und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte und
besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282