ESRS E2 2.
Ziel
2.
In diesem Standard werden Angabepflichten im Zusammenhang mit folgenden Nachhaltigkeitsaspekten festgelegt: Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden, besorgniserregende Stoffe, einschließlich besonders besorgniserregender Stoffe.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282