ESRS E2 2.

Ziel

2.

In diesem Standard werden Angabepflichten im Zusammenhang mit folgenden Nachhaltigkeitsaspekten festgelegt: Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden, besorgniserregende Stoffe, einschließlich besonders besorgniserregender Stoffe.

Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282